Vielen Dank für den detaillierten Auszug aus der Planungsanleitung, der mit meiner Information deckungsgleich ist. Basierend darauf gehe ich davon aus, dass eine 20% Zusatz von Antifrogen N zum Heizungswasser ok ist, und daher eingesetzt werden kann; ein Haftungsausschluss ist daher nicht wirksam. Ausserdem entnehme ich der Planungsanleitung auch, dass es keinen wirklich technischen Grund gibt, eine kontrollierte Zumischung zu unterbinden, wenn die Korrosionsfrage mit Inhibitoren mehr als erfüllt ist. Wenn das so nicht ok ist, wäre es gut zu wissen, welche weiteren Nachweise bezgl. Inhibitoren ("sind vom Hersteller nachzuweisen!"), etc. noch von Ihrer Seite erforderlich sind. Vielen Dank nochmals für Ihre Geduld.
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