Danke für deine offenen Worte. Ich habe mir die geschilderten Vorgänge angesehen.
Am 17.12. waren leider nicht alle notwendigen Informationen seitens deines Fachbetriebes vorhanden. Die Anlage wurde mit A9 gemeldet. Was eine allgemeine Meldung ist, welche das Gerät sperrst. Es haben noch die Infos zu den Meldungen des Kältekreisreglers gefehlt. Meine Kollegen haben erklärt, wie man diese auslesen kann. Am 20.12. kamen von deiner Seite die Infos und es wurde direkt ein Serviceeinsatz angelegt. Dazu wurde dir per SMS ein Terminvorschlag unterbreitet. Am 21.12. kam dann von deiner Seite die Rückfrage dazu, ob nicht ein früherer Termin möglich sei.
Meine Kollegen haben alles getan, um dir und deinem Fachbetrieb schnellstmöglich zu helfen. Dass der Terminvorschlag für den 07.01.2022 für dich ärgerlich ist, kann ich verstehen. Vorrang haben aber die Anlagen, die komplett kalt sind und keine Zusatzheizung haben. Dein Fachbetrieb muss versuchen den Notbetrieb einzustellen. Braucht er dabei Hilfe, kann er sich diese über unsere kostenfreie für ihn verfügbare Servicehotline holen. Da sich deine Anlage nicht in der Gewährleistung befindet, sehe ich hier keinen Anspruch auf eine Erstattung der in diesem Zeitraum entstehenden Strommehrkosten. Mir ist bewusst, dass dir meine Antwort dazu nicht gefallen wird. Um eine schnellere Reparatur erhalten zu können, kann unser Technischer Dienst auch das für die Reparatur notwendige Ersatzteil deinem Fachbetrieb zusenden.
Viele Grüße
Flo
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