Ich bin Verwalter in einer kleinen Wohngemeinschaft und wir betreiben seit 1989 eine Heizung vom oben gennannten Typ (mit einer witterungsgeführten Regelung). Im Sinne der EnEV wäre die noch nicht austauschpflichtig und sie war bisher auch einigermaßen zuverlässig.) In Anblick des hohen Alters der Heizung habe ich jedoch Bauchschmerzen, die noch einige Jahre weiter zu betreiben. Im Hinblick auf eine Risikoabschätzung (auch für die betroffenen Mieter): Wer kann hierzu einen qualifizierten Kommentar abgeben? Was kann schlimmstenfalls passieren? Gruß Lothar Bendig
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