"Der Gasanbieter verbaut keine Düsen, die der Eigentümer hat." Kann mir nicht vorstellen, dass dieses Vorgehen zulässig sein soll, wenn der Netzbetreiber keine anderen heranschaffen kann und du die Originaldüsen hast, wird der die wohl einbauen müssen. Ggf. mit Beschwerde bei der Bundesnetzagentur drohen. Düsenkennzeichnung s. hier Abb 7a: https://www.viessmann.com/vires/product_documents/5128857WCL00001_1.PDF
Stimmt aber nicht mit deiner Nr. überein, @ja_womelsdorf , weißt du, ob der Aufdruck "1050" auch geht?
Gruß Heizing
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