Hallo, ich möchte keinesfalls die Kompetenz der Fa. DCG-Electronics anzweifeln. Es ist aber so das Viessmann grundsätzlich von Reparaturen von LGM ´s für nicht statthaft hält. Als Fachunternehmer sollte man solche Teile nicht einbauen, da bei einem technischen Defekt lenbensgefährliche Folgeschäden eintreten können für die dann auch der Fachunternehmer haftbar ist. Gerne darf der Eigentümer der Anlage so etwas tun.......... Frage: Greift diese 2-jährige Garantie auch für Folgeschäden, wenn z.b. die gesamte Anlage abbrennt ? Das sollte man sich vorher fragen.......
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