Hallo fabianrohde,
es ist richtig, dass die Länge der Gewährleistung davon abhängt, was du mit deinem Bauträger vereinbart hast.
Gewährleistungsansprüche an uns sind trotzdem gültig, auch wenn nach dem ersten Jahr keine Wartung gemacht wurde. Wir empfehlen aber, nach dem ersten Jahr eine Wartung durchführen zu lassen. Danach kann dein Fachbetrieb den Intervall für die nächste Wartung anhand des Zustandes festlegen. Sollte sich herausstellen, dass ein Bauteil aufgrund von Wartungsmangel einen Defekt erlitten hat, behalten wir uns natürlich das Recht vor, die Kostenübernahme dafür abzulehnen.
Viele Grüße °fl
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