Hallo,
es geht um den KWK "Zuschuß" nach dem KWK Gesetz über die Bafa, bei gleichzeitiger Nutzung von KfW 433.
Ich habe im März diesen Jahres eine PT2 in Betrieb genommen.
Aufgrund der derzeit nicht möglichen elektronischen Anmeldung (die schriftliche kostet ja 150 Euro) und dem möglichen Zeitraumes der Anmeldung (bis Ende 2020) habe ich etwas abgewartet ob sich hier noch etwas ändert...
Nachdem der Jahreswechsel ansteht und ich mich gefragt habe wie es dann wohl mit der Abrechnung des Netzbetreibers aussieht (ob das rückwirkend geht oder nicht), habe ich bei der Bafa angerufen...
Die elektronische Meldung ist nach wie vor nicht möglich, da die Förderung über die KfW nicht in der Positivliste steht...
Aber jetzt kommt für mich der Hammer. Den Antrag könnte ich zwar in Papierform stellen, dieser würde aber abgelehnt aufgrund des seit Jahresanfang bestehenden Kummulierungsverbotes?
Und nun? Ich habe natürlich nun keine Lust das tatsächlich über einen Antrag zu testen und ggf. dem nicht gezahlten KWK "Zuschuß" auch noch 150 Euro Bearbeitungsgebühren hinterher zu werfen...
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