Könnte natürlich auch sein, wenn alles zusammen gekauft wurde könnte man es als einheitlichen Vertrag sehen, aber sicher ist in den Nutzungsbedingungen irgendwo noch eine Einschränkung drin. Rechtlich sicher eine interessante Frage, ist alles noch "Neuland". Aber ich habe schon Hoffnung, dass Viessmann eine Lösung findet mit der alle Nutzer glücklich sind. Langwierige Prozesse nutzen nur den Anwälten. Gruß Heizing
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