Hallo Herr Womeldorf, ich muss Ihnen da in einem entscheidenden Punkt widersprechen: Bei einer ersten Kontaktaufnahme mit Ihrer Firma am 10.02.18 wurde auf Nachfrage des Monteurs der Firma Raatschen klar und unmissverständlich telefonisch mitgeteilt, dass der Austausch sämtlicher spannungsführender Teile erforderlich sei und andernfalls keine Werksgarantie übernommen würde, wenn nachträglich weitere Schäden entstünden. Dies war keine "Empfehlung" sondern eine technische Vorgabe. Ich kann nicht verstehen, wenn Sie jetzt diese an sich nachvollziehbare Aussage so nicht aufrecht erhalten wollen und auf einen bestellten Sachverständigen verweisen, der auch keine besseren Erkenntnisse als Sie als Hersteller haben dürfte. Hat dies haftungsrechtliche Gründe? Spannend wäre es auch zu erfahren, ob Sie solche Schadensverläufe zum Anlass nehmen, Ihre Produkte wenigstens soweit zu verbessern, dass die empfindliche Elektronik künftig spritzwassergeschützt bleibt. Schließlich steht ein Kessel nun mal in einer wasserführenden Umgebung.
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