Die Heizungsfirma hat bei mir k e i n e n Abstandshalter eingebaut. Der Schornsteinfeger hat es dann bemerkt und mich gebeten der Heizungsfirma mitzuteilen, das Abstandshalter eingebaut werden müssen. Die Heizungsfirma will, wenn überhaupt nur einen nachträglich einsetzen, nämlich in der Revisionsklappe auf dem Dachboden, also bei ca. 5 Meter Abstand. Begründung der Heizungsfirma: Wenn alle 2 Meter ein Abstandshalter ist, kann es passieren, dass das Abgassystem sich auseinanderzieht, weil das Abgassystem durch die Abstandshalter festgehalten wird. Es würde sich durch die Ausdehnung (warm und kalt) immer wieder hoch- und runterziehen, bis dann irgendwann das Rohr auseinander wäre. Dann geht die Anlage in Störung, weil sich die Abgase wieder reinsaugen können und dann muss alles wieder ausgebaut werden. Ich muss, wenn ich die Abstandshalter, so wie in der Abgassystem-Montageanleitung von VIESSMANN vorgesehen ist, haben möchte, eine Erklärung unterscheiben, dass ich für die Kosten aufkommen muss, falls das Abgassystem sich auseinanderzieht . Ist das eine Erklärung auf Empfehlung von VIESSMANN? Das Problem müsste dann doch auch in der Abgassystem-Montageanleitung von VIESSMANN beschrieben sein. Wenn ich die Revisionsklappe auf dem Dachboden öffne, sehe ich ,dass das Abgasrohr an der Schachtwange anliegt. Wenn das 7 Meter Abgasrohr nur mit einem Abstandshalter gehalten wird, kann es nach meinem Verständnis weder mittig noch lotrecht stehen, so wie in der DIN 18600-1 gefordert.
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