Es gelten immer die Vorgaben, die bei einem Kauf aktuell waren! Die aktuellen Voraussetzungen konntet Ihr beide bereits nachlesen. Der Link, den @KarlZei angehängt hat, stellt die damaligen Voraussetzungen dar. Wenn die Anlage also zu diesem Zeitpunkt getauscht wurde, gelten auch diese Voraussetzungen bzw. die Informationen aus den Serviceunterlagen (Intervall 2 Jahre). Ich weiß aber auch gar nicht, warum hier so ein riesen Ding daraus gemacht wird, wenn gar kein Schaden vorliegt. Es muss so oder so immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Grantiebedingungen entsprechend erfüllt wurden. Auch ist nicht jeder Schaden/ Defekt gleich ein Garantiefall. Ein Wartungsmangel, egal ob das Intervall auf jährliche oder alle zwei Jahre gesetzt wurde, ist immer noch ein Wartungsmangel und fällt nicht unter die Garantie. Es sollte ein wenig mehr Augenmerk auf das Wort "spätestens" gelegt werden. Dieses schließt ein jährliches Wartungsintervall nicht aus, sofern dieses an besagter Anlage, aufgrund von Verunreinigungen, erforderlich ist. Wir sollten das Thema also hier beenden und es nochmal vorholen, wenn auch wirklich ein konkreter Fall vorliegt. Gruß °be
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