Hallo, Ist meine Anlage so wie oben beschrieben steuerbar für den Netzbetreiber. Wenn Sich die Anlage sozusagen im Bedarfsfall "dimmen" lässt kann der Netzbetrieber mir eine Jahresapauschale auzahlen. Entspicht meine Anlage dieser Vorschrift??? Herzliche Grüße Dieter Kringe
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