Googles KI sagt folgendes, was auch für mich nach Sichtung der KFW- FAQ plausibel erscheint: Das Alter der Heizungsanlage für die KfW-Förderung (Klimageschwindigkeitsbonus) wird primär durch das Inbetriebnahmedatum nachgewiesen, welches aus Unterlagen wie dem Schornsteinfegerprotokoll (Feuerstättenschau), alten Rechnungen oder dem Inbetriebnahmeprotokoll des Herstellers hervorgeht. Diese Dokumente müssen das Baujahr belegen und sind beim Antrag hochzuladen. Möglichkeiten zum Nachweis: Schornsteinfegerprotokoll/Kehrbuch: Das Protokoll der Feuerstättenschau enthält das exakte Datum und ist der sicherste Nachweis. Inbetriebnahmeprotokoll: Unterlagen vom Heizungsbauer bei Einbau der Anlage. Rechnungen: Kauf- oder Installationsrechnungen der alten Anlage. Typenschild: Fotos vom Typenschild des Kessels können hilfreich sein, um das Baujahr zu dokumentieren. Da die KFW- FAQ auch nicht konkreter ist, würde ich davon ausgehen, dass wenn die Anlage 2007 hergestellt und inbetriebgenommen wurde, ab 1.1.2027 die 20 Jahre als erfüllt gelten - egal wann genau hergestellt / inbetriebgenommen. Wenn du vom Vorbesitzer garnichts hast und auch Viessmann (was ich vermute) nichts schriftliches rausrückt, lade denen einfach das Typenschild hoch, wo du die 8. Stelle der Ser.Nr. ("7") markierst.
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