Zitat: @Wangnick Es geht ja hier auch gar nicht um Garantie, sondern um die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen nach einer Mängelrüge, oder? Da sind u.U. 5 Jahre drin, da kann aber im Einzelfall nur ein Rechtsanwalt helfen. @Mareen1 Da kann ich nur voll und ganz zustimmen. Es zeigt sich mal wieder dass du ohne RA nicht "für voll" genommen wirst. Ra kontaktieren, Hb anschreiben, wenn weiter uneinsichtig, vorgerichtliche Gutachten werden von den meisten Rechtschutzversicherungen übernommen. Es ist heute leider üblich dass Handwerker, Firmen, etc. nur noch reagieren wenn das Schreiben vom Ra kommt.
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