Daher ja auch mein Einwand, wenn es vorher vereinbart wurde. Die Frage geht aber eher dahin, ob der Kunde automatisch davon ausgehen kann, dass die Gewährleistung 5 Jahre beträgt ? Und wenn dem so ist, wieso muss der Hersteller dann nur zwei Jahre Garantie geben, der Rest hingegen optional ist ? Und schliesslich spielt es auch eine Rolle, nach welcher Verordnung überhaupt gebaut wird. Man könnte ja auch die VDO heranziehen, da ist die Gewährleistung von 4 Jahren festgeschrieben.
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