Wir sprechen hier von einer Heizungsanlage und nicht von einem Automobil. Eine Rückrufaktion setzt voraus, dass das Verschulden beim Hersteller liegt. In dem Fall der Brenneransteuerung/ des Feuerungsautomaten handelt es sich aber um Alterungseffekte, welche nicht durch den Hersteller zu verantworten sind, sondern sich nach den örtlichen Gegebenheiten und dem Betriebsverhalten der Anlage richten. Bitte wende dich mit einer Reklamation dazu an deinen Heizungsfachbetrieb, welcher sich dann gerne mit uns in Verbindung setzen kann. Beste Grüße °be
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