Hallo liebe Viessmann-Community, ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu dem folgenden Anliegen Auskunft geben könnte: Auf meinem Grundstück ist in der letzten Woche von einem Fachbetrieb eine Wärmepumpe des Typs Viessmann Vitolocal 250-A AWO-E-AC-AF 251.A13 installiert worden. Mein Nachbar, auf dessen Grundstück sich ebenfalls eine Wärmepumpe befindet, ist am Tag der Aufstellung des Geräts auf mich zugekommen und meinte, der Abstand beider Geräte zueinander sei so gering, dass es technische Probleme geben würde. Die Wärmepumpe meines Nachbarn steht ca. 120 cm von der Grundstücksgrenze entfernt, meine ca. 65 cm; der Abstand beträgt somit etwa 185 cm. Beide Wärmepumpen stehen „Rücken an Rücken“ zueinander, blasen die kalte Abluft also jeweils vom Nachbargrundstück weg; die Gefahr eines thermischen Kurzschlusses besteht also nicht. Auch bauordnungs- und nachbarrechtlich ist der Abstand zur Grundstücksgrenze in Ordnung, weil das Landesrecht keinen Mindestabstand vorsieht und mein Gerät die Grenzwerte der TA Lärm einhält. Mein Nachbar meint allerdings, dass die Ansaugwirkung meiner Anlage jedenfalls bei kalten Temperaturen über die Grundstücksgrenze auch auf sein Grundstück hinüber wirken würde. Dies hätte seiner Ansicht nach zur Folge haben, dass sein Gerät mit mehr Leistung betrieben werden müsse und so für ihn ein höherer Stromverbrauch entstehe. Um dies zu verhindern, beabsichtigt er nun, an der Grundstücksgrenze eine Lamellenwand aufzustellen. Nach Darstellung meines Nachbarn würde das dann aber insbesondere bei kalten Temperaturen dazu führen, dass meine Wärmepumpe mit höherer Leistung betrieben werden müsse, was zum einen einen höheren Stromverbrauch verursachen und zum anderen den Verschleiß des Geräts beschleunigen würde. Der Fachbetrieb, der meine Wärmepumpe aufgestellt hat, meint, dass die Darstellung meines Nachbarn nicht zutreffe und verweist darauf, dass es nach der Montage- bzw. Aufstellanleitung genüge, wenn diejenige Seite des Geräts, die die Luft ansaugt, einen Abstand von 30 cm zu einer Hauswand aufweist. Auch wenn der Nachbar die angekündigte Lamellenwand aufstellen sollte, würden die von ihm behaupteten Folgen für mein Gerät also nicht eintreten. Als technischer Laie kann ich nicht beurteilen, welche der beiden Darstellungen zutrifft. Ich wäre deshalb für Ihre / Eure Einschätzung dankbar!
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