Tja,da Viessmann selbst keine Reparaturen an seinen Regelungen durchführt,gibt's auch keine Gerätschaften. Das hängt auch mit der Gewährleistung zusammen. Denn keiner kann sagen,ob das Bauteil X als einziges defekt ist oder ob irgendwo ein zweites oder drittes Teil mit betroffen ist. Eine Kulanzregelung kann funktionieren,muss aber nicht. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Der Kulanzantrag muss hier von deinem HB gestellt werden.
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