Hallo Caroline,
eine Preisauskunft erhältst du über deinen Heizungsfachbetrieb, dazu kann ich keine Aussage treffen.
Die Gewährleistung für die Regelung beträgt 2 Jahre und ist somit bereits abgelaufen.
Ein Gewährelistungsanaspruch hast du immer dem Fachbetrieb gegenüber, bei dem du das Produkt auch erworben hast.
Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen gibt es die Möglichkeit, einen Kulanzantrag zu stellen. Dieser muss vom jeweiligen Fachbetrieb in unserer zuständigen Verkaufsniederlassung eingereicht werden.
Bei einer Kulanz handelt es sich immer um eine freiwillige Leistung, welche im Einzelfall entschieden wird.
Beste Grüße °be
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