Hallo Heizer68Bert, mir ist nicht bekannt, dass sich bei den Überprüfungs und Messfristen etwas geändert hat. An deiner Anlage muss lediglich alle drei Jahren die Überprüfung der Betriebssicherheit nach KÜO durchgeführt werden. Die Emissionsmessung nach 1. BImSchV gilt für Gas-Brennwertanlagen mit automatischer Regelung des Verbrennungsprozesses nicht.
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