Du schreibst "wird ab 1.5. vermietet". Wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist würde ich einen entsprechenden Passus im Vertrag aufnehmen, daß die Anlage aus Garantie und Servicegründen mit dem Internet verbunden sein muss und dir, als Vermieter hierüber auch Zugriff auf die Anlage gestattet sein muss. Das geht ja mittlerweile in der App auch als zusätzlicher Benutzer (wobei du als Hauptnutzer und Mieter als Mitbenutzer angelegt werden sollten). Nachdem nur 1 Mietpartei im Haus ist und diese selbst für die entsprechende Versorgung der Heizung mit Energie verantwortlich ist bin ich mir nicht sicher ob hier eine detaillierte Heizkostenabrechnung überhaupt notwendig ist - er kauft ja selbst ein und es gibt nichts mit anderen Parteien aufzuteilen. Die Service-/Wartungskosten müssen geregelt sein. Ein Anruf bei Grund und Hausbesitzer Verein könnte weiterhelfen.
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