@Frankg63 schrieb: Die 4,2KW Sperre dient hauptsächlich der Gewinn Maximierung der Kraftwerksbetreiber und Stromnetzbetreiber. Es ist genügend Kraftwerksleistung vorhanden. Es geht bei der Drosselung nicht um die Erzeuger, die den Strom produzieren, sondern um die Netze, die den Strom transportieren. Die Änderungen des EnWG im Zusammenhang mit der Drosslung (es ist keine Sperre) nach § 14a dienen dem schnelleren Ausbau der Stromnetze und dem Abbau von bürokratischen Hürden. Weil sich Stromnetzbetreiber jetzt nicht mehr dagegen wehren können, WPs, Ladestationen & Co. anzuschließen. Und falls Stromnetzbetreiber wegen einer drohenden Überlastung ihres eigenen Stromnetzes drosseln, sind sie verpflichtet, das öffentlich zu dokumentieren und ihr Netz danach zügig so auszubauen, dass es in Zukunft keine Drosselungen mehr zu geben braucht. Beispiel (vor wenigen paar Jahren passiert): In der Nachbarstadt gibt es ein Neubaugebiet, alle Häuser waren mit WP geplant/versehen. Und dann hat der Stromnetzbetreiber den Anschluss der ganzen WPs des Wohngebietes nicht genehmigt. Mit der Begründung, dass die Anbindung des Wohngebietes für WPs keine ausreichende Leitungskapazität hätte und er auch aktuell keinen weiteren Ausbau plant. Die Hausbesitzer haben sich da jahrelang mit dem Stromnetzbetreiber gestritten. Solch ein Blockade-Szenario wird mit den Änderungen des EnWG unterbunden.
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