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Vitowin 300, Primärenergiefaktor

Wir planen ein KfW-55 Haus mit einem BHKW, Vitowin 300.

 

Nach DIN 4701 muß man einen Primärenergiefaktor fp = 0,70 (Standardwert) anwenden.

 

In unserem Fall wäre der KfW-55 Nachweis nicht erfüllt.

 

Frage: Gibt es Ihrerseits eine genauere Berechnung des Primärenergiefaktors nach FW 309-1 (AGFW).

 

Welchen fp-Wert kann ich ansetzen?

 

In unserem Fall wäre ein fp-Wert von 0,58 erforderlich, damit der KfW-55-Nachweis erfüllt wird.

 

Vielen Dank im Voraus,

 

Mark Schiller

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen
Der Primärenergiefaktor von 0,7 ist ein Pauschalwert aus der EnEV und darf nicht für den Vitotwin verwendet werden. Er gilt für Blockheizkraftwerke mit innenliegender Verbrennung (Otto-Motor).

Beim Vitotwin wird mit einem Gesamt-Primärenergiefaktor von 0,94 gerechnet, da hier eine Normänderung (DIN 18599) die Berechnung des Gesamtsystems (Stirling und Spitzenlastkessel) vorschreibt.

Hier sollte geprüft werden, ob der Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Vitovent eine Option ist, da der geregelte Luftwechsel für Gebäude dieser Klasse unseres Erachtens nach eine Notwendigkeit darstellt.

Damit könnten die Kriterien für ein KfW-55 Gebäude durchaus erfüllt werden.

Beste Grüße °jo

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1 ANTWORT 1
Der Primärenergiefaktor von 0,7 ist ein Pauschalwert aus der EnEV und darf nicht für den Vitotwin verwendet werden. Er gilt für Blockheizkraftwerke mit innenliegender Verbrennung (Otto-Motor).

Beim Vitotwin wird mit einem Gesamt-Primärenergiefaktor von 0,94 gerechnet, da hier eine Normänderung (DIN 18599) die Berechnung des Gesamtsystems (Stirling und Spitzenlastkessel) vorschreibt.

Hier sollte geprüft werden, ob der Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Vitovent eine Option ist, da der geregelte Luftwechsel für Gebäude dieser Klasse unseres Erachtens nach eine Notwendigkeit darstellt.

Damit könnten die Kriterien für ein KfW-55 Gebäude durchaus erfüllt werden.

Beste Grüße °jo
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