Hallo sehr geehrtes Viessmann Team.
Besteht die Möglichkeit die Display Anzeigen meiner Anlagen wie :
Stromerzeugung erzeugte elkt. Energie, Netzeinspeisung, Strom Verbrauch, Gasverbrauch gesamt, Gasverbrauch Heizung/ Heizkessel,Gasverbrauch Brennstoffzellen,
als Papierausdruck auszuwerten oder auf ein Speichermedium zu speichern?
Das gleiche gilt im übrigen auch für die Daten aus der VICARE App. Ausdrucken + Speichern.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo GDUN,
Vorschläge und Nachfragen zu Schnittstellen um Daten zu exportieren, hat es schon in der Vergangenheit gegeben. Diese wurden intern an verantwortlicher Schnittstelle weitergeleitet. Die Ideen werden vermutlich erst bei der nächsten Generation Vitovalor berücksichtigt.
Zu den Daten im Energiecockpit noch ergänzend, die angezeigten Verbrauchswerte werden nicht mit geeichten Messeinrichtungen ermittelt, sondern berechnet. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Anlagenkomponenten sowie des Nutzerverhaltens (z. B. Laufzeit und Auslastung). Bedingt durch anlagenspezifische Parameter kann es zu Abweichungen zwischen den angezeigten (berechneten) und den tatsächlichen Verbrauchswerten kommen. Deshalb können die Werte nicht als verbindliche Abrechnungsgrundlage genutzt werden.
Beste Grüße Robin
Warum nicht ?
Hallo GDUN,
Vorschläge und Nachfragen zu Schnittstellen um Daten zu exportieren, hat es schon in der Vergangenheit gegeben. Diese wurden intern an verantwortlicher Schnittstelle weitergeleitet. Die Ideen werden vermutlich erst bei der nächsten Generation Vitovalor berücksichtigt.
Zu den Daten im Energiecockpit noch ergänzend, die angezeigten Verbrauchswerte werden nicht mit geeichten Messeinrichtungen ermittelt, sondern berechnet. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Anlagenkomponenten sowie des Nutzerverhaltens (z. B. Laufzeit und Auslastung). Bedingt durch anlagenspezifische Parameter kann es zu Abweichungen zwischen den angezeigten (berechneten) und den tatsächlichen Verbrauchswerten kommen. Deshalb können die Werte nicht als verbindliche Abrechnungsgrundlage genutzt werden.
Beste Grüße Robin