Der Primärenergiefaktor von 0,7 ist ein Pauschalwert aus der EnEV und darf nicht für den Vitotwin verwendet werden. Er gilt für Blockheizkraftwerke mit innenliegender Verbrennung (Otto-Motor).
Beim Vitotwin wird mit einem Gesamt-Primärenergiefaktor von 0,94 gerechnet, da hier eine Normänderung (DIN 18599) die Berechnung des Gesamtsystems (Stirling und Spitzenlastkessel) vorschreibt.
Hier sollte geprüft werden, ob der Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Vitovent eine Option ist, da der geregelte Luftwechsel für Gebäude dieser Klasse unseres Erachtens nach eine Notwendigkeit darstellt.
Damit könnten die Kriterien für ein KfW-55 Gebäude durchaus erfüllt werden.
Beste Grüße °jo
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