Hallo allerseits, wir wollen eine Vitocal 252-A (mit R290 Propan) einsetzen und der Außenbereich unseres Grundstücks ist sehr klein. Es handelt sich um ein Reiheneckhaus mit Tiefgarage. Es gibt nur eine Stelle, an der wir die Abstände einhalten können zu Grundstücksgrenzen, Lichtschacht und Abwasser Revisionsschacht der Stadtwerke etc. Leider ist es dann nicht möglich den Abstand zur Tiefgarageneinfahrt (private Einfahrt für die 7 Parteien in dem Reihenhaus) von 1 m zu gewährleisten. Es gibt ja jetzt die Vorschrift "Der Schutzbereich um die Wärmepumpe darf sich nicht auf Parkplätze, Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen erstrecken." Die Frage ist nun, ob die Tiefgarageneinfahrt, welche auf dem privatem Gemeinschaftsgrundstück der 7 Parteien liegt, ein "Problem" darstellt. Ich bin mir auch recht sicher, dass ich von allen Parteien eine schriftliche Erlaubnis bekommen würde. Die Frage ist nur, ob das reichen würde und was passiert, wenn ein Haus verkauft wird und der neue Käufer macht Ärger? Über einen Notar möchte ich sicher nicht gehen. Ansonsten bleibt es halt leider bei unserer Gasheizung. Bisher hatten wir einen Heizungsbauer vor Ort und der hat abgelehnt, da er sich auch nicht sicher war, ob das erlaubt ist und kein Risiko eingehen wollte. Diese Ganzen Vorschriften nerven schon etwas und verderben einem die Lust auf die neue Technik. Bei Gasheizungen fliegen ganze Häuser in die Luft und bei der WP muss ich z.B 1 m von einem Gehweg weg sein. Irgendwie fehlt da die Logik. Hat jemand eine Idee bei wem ich eine verlässliche Auskunft (erlaubt/ nicht erlaubt) zu dem "besonderen" Standort bekommen kann? Vielen Danke im Voraus für eure Hilfe und Meinungen. VG Thomas
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