Das kommt drauf an. Also grundsätzlich bestehen 2 Jahre Gewährleistung auf die Regelung. Im Einzelfall können wir aber mal prüfen und schauen, wie wir die "Kuh vom Eis" bekommen. 😉 Wende dich am besten an deinen Heizungsfachbetrieb, der sollte in der Regel bescheid wissen, wie weiter vorzugehen ist. Ansonsten kann er sich auch gerne direkt an uns wenden, mit einer E-Mail an Social-Media@Viessmann.com. Beste Grüße °be
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