konkreter Fall: - Die neue Gasbrennwert-Therme (Etagenheizung) ist wegen Druckabfall (an einem kalten Januartag) ausgefallen. - Der zuständige Installateur ist - Samstagnachmittag - nicht erreichbar. - Der Vermieter hilft dem beteffenden Mieter, Wasser mit Hilfe eines Schlauches nachzufüllen und den erforderlichen Druck aufzubauen. - Zu diesem Zeitpunkt wusste der Vermieter noch nichts von einem Systentrenner nach DIN EN 1717. Ich bitte herzlich um Beantwortung folgender Fragen: Müssen beim Einbau neuer Gasthermen / Etagenheizungen normgerechte Systemtrenner (nach DIN EN 1717 / § 13 (3) TrinkwasserVO) mit eingebaut werden? Muss ein Installateur in sein (Preis-)Angebot normgerechte Systemtrenner zumindest als 'eigentlich notwendige' Zusatzleistung mit anbieten? Aus welcher Rechtsquelle bzw. aus welchem Gerichtsurteil ergibt sich ggf. eine solche Pflicht nach 1. / 2. bzw. dass es eine solche Pflicht nicht gibt?
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