Hallo, ich habe das gleiche Problem mit einem Viessmann Edelstahlkessel EV-18 (Baujahr 1985). Düsen liegen vor und sind auch noch im Fachgroßhandel beziehbar. Der Gasversorger verweigert eine Umrüstung des Kessels auf H-Gasdüsen, da das Gerät gemäß Hersteller und Dokumentation in der DVGW-Datenbank als nicht umrüstbar klassifiziert ist. Nach meinem Kenntnisstand wird die DVGW-Datenbank mit Daten des Geräteherstellers gefüllt. Eigene DVGW-Recherchen, die Verfügbarkeiten von Umrüstteilen prüfen und berücksichtigen, finden nicht statt. Der Gasversorger sieht sich bezüglich der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Durchführung der Gasumstellung (§19a Energiewirtschaftsgesetz) an die Vorgaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) gebunden, argumentiert dass er davon nicht abweichen und umrüsten darf und verweist an Vertragsinstallationsunternehmen. Ob dies rechtlich so haltbar ist, müsste ich wohl gerichtlich prüfen lassen. Daher die Frage ins Forum, ob jemand Informationen hat, ob solche Prozesse bereits geführt worden sind und wie Gerichte entschieden haben? Danke und Gruß.
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