Hallo, zwei Jahre Gewährleistung hast du mindestens. S. hier Werkvertrag - Verjährung | anwalt24.de Heizungsfachfirma Frist setzen und bei fruchtlosem Verstreichen Ersatzvornahme und Geld einklagen. Tipp vorab: Schau mal, ob die Klappe bei laufendem Brenner frei beweglich ist. Evtl. schabt die am Ausschnitt.
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