Hallo Zusammen, hallo Timo, darf ich mich der Frage anschließen, ob die Heizung mit diesem Kessel (siehe Anhang) weiterhin betrieben werden kann, oder ob hier die 30Jahre-Frist greift. Konkret, die Heizung wurde 1991 eingebaut, der Eigentümer ist im letzten Jahr verstorben, jetzt geht es darum in welchem Zeitraum ich/wir (die Erben) reagieren müssen. Die Heizung ist in einem Zweifamilienhaus mit 185m² Wohnfläche eingebaut. Lässt sich die Frage mit dieser Information beantworten, oder werden zusätzliche Infos benötigt??? Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort! Freundliche Grüße Helmut
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