Guten Tag, ich habe im Neubau seit vergangenem Jahr eine Vitocal 222-A Wärmepumpe im Einsatz, mit der ich überaus zufrieden bin. Was mich immer noch umtreibt ist die Einweisung des Heizungsbauers und die angewiesene Nutzung des Heizstabes. So wurde mir mitgeteilt, man müsse den Heizstab unbedingt aktivieren, sobald die Außentemperaturen in Richtung Gefrierpunkt gehen, da sonst der Verdampfer vollständig vereisen würde und man (der Heizungsbauer) dann kommen müsse, um die Außeneinheit "mit dem Föhn" abzutauen. Und wenn es dumm liefe, so die weiteren Ausführungen, dann würde der Ventilator durch die Vereisung des Verdampfers in Mitleidenschaft gezogen und würde zerstört. Am besten sei also, so der Heizungsbauer, man lasse den Heizstab ganzjährig aktiviert. Bei dieser Botschaft überlegt man sich wohl zweimal, ob man den Heizstab wirklich deaktivieren möchte, denn die Vorstellung, im Winter einen "Eisblock" vor der Türe stehen zu haben ist keine gute. Nun bin ich kein Experte für Wärmepumpen, kenne mich aber mit industrieller Steuerungstechnik aus, und für mich ist es unerklärlich, wie eine technische Anlage so designt und programmiert sein kann, dass der Endkunde im frei zugänglichen Menü eine Einstellung vornehmen kann, welche zur Zerstörung der Anlage führen kann und diese keinen Mechanismus zum Selbstschutz besitzt. Bis heute kann ich mir das nicht vorstellen. Nun, es kam der Winter 2024/25 und wir hatten viele Wochen mit Dauerfrost und Minustemperaturen. Die ersten kalten Tage waren zum Glück Samstage, so dass ich die Heizung gut beobachten konnte. Mit deaktiviertem Heizstab. Und siehe da: beginnt sich der Verdampfer mit einer dünnen Eisschicht zuzusetzen, so springt die Kältekreisumkehr an und taut den Verdampfer ab. Das blieb den Rest des Winters so, der Heizstab war 0 Minuten in Betrieb, denn Extremtemperaturen, in denen der Heizstab tatsächlich zur Heiz-Unterstützung benötigt worden wäre, gab es nicht. Nun die Frage an Viessmann bzw. die Wärmepumpen-Power-User: Habe ich irgendeinen möglich Fall nicht erfasst und der Heizungsbauer könnte doch recht behalten? Denn selbst im Wartungsvertragsentwurf schreibt dieser Heizungsbauer, er hafte nicht für Fehlbedienung, in der folgenden langen Liste steht auch "Abschalten des Heizstabes in der kalten Jahreszeit". Verunsichert bin ich nach wie vor. Vielen für Ihre Hinweise. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Griesbeck
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