Hallo, das Problem wurde Ende letzten Jahres von Viessmann gelöst: Es wurde eine Trickschaltung als workaround eingebaut: Weiterhin wird vom System die Brunnenpumpe gestartet, aber die Stromzufuhr für die Brunnenpumpe wird erst ermöglicht, wenn die Wärmepumpe Leistung anfordert. Dies ist von mir und dem Heizungsbauer gestest worden und scheint zu funktionieren. Die nächste WW-Periode wird es dann zeigen. Somit ist das Problem mit der wasserrechtlichen Genehmigung gelöst. Ein kleiner Nachteil der Lösung ist allerdings, dass die Wärmepumpe während der Aktivschaltung der BP nicht mehr im Standby Moduls läuft und eine höhere Leistung erfordert (ca. 80 Watt). Danke an alle Beteiligten.
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