Ich möchte zum o.g. Thema mal unsere Wahrnehmung aus Fachpartnersicht darstellen. Hier wird die Fehlermeldung F.909 als „gelöst“ angezeigt. Leider ist das nicht zutreffend. Unserer Erfahrung nach tritt dieser Fehler bei den Wärmepumpen mit „OneBase“ Regelungen auf, wenn eine Überschuß-Nutzung des eigenen PV-Stromes umgesetzt werden soll. Beispielhaft ist folgende Anlagenzusammenstellung: - Vitocal 2xx-A/AH, S/SH-R32 ( OneBase ) - ggf. Pufferspeicher - Energiezähler 3-phasig / Gridbox Der Sinn des Ganzen ist, dass selbst produzierter Strom vor der Netzeinspeisung für die Speicherung von Wärme und/oder Kälte im Warmwasserspeicher, Pufferspeicher und / oder Fußbodenheizung genutzt wird. Es soll also möglichst wenig Strom nach Sonnenuntergang eingekauft oder aus der Batterie gezogen werden. Anders als hier dargestellt handelt es sich nicht nur um einen „zu ignorierenden Software-Fehler“ sondern um eine echte, messbare Fehlfunktion, die den Endkunden echtes, messbares Geld kostet. Gleichzeitig ist die Investition in den Energiezähler, Elektriker der ihn installiert hat und den ggf. Pufferspeicher nicht nutzbar. Nun zu unserer Erfahrung mit den Umgang des Sachverhaltes: - Fehler nach fertiggestellter Installation im Mai an den technischen Dienst ( TD ) gemeldet - erste Antwort: „bitte ignorieren, wird mit dem nächsten Update behoben“ - von uns so nicht akzeptiert… - Einsatz eines Technikers zum Update hat Anfang Juni stattgefunden - Update hat keinen Erfolg gebracht —> Verweis an die Systemtechnik - Neuer Termin: Ende Juni —> niemand erschienen - keine Information - auf die anschließende Nachfrage: „wir melden und für eine neue Terminvereinbarung“ Ich habe also beschlossen, dass auch den Rechtsvertretern meiner Kunden zu sagen, die diesen Mangel behoben haben möchten…. Fazit: - Kunden und Partner werden ohne klare Informationen hingehalten. Seid also nicht zu streng mit eurem Heizungsbauer, er hat vermutlich auch nur diese erstklassige „Partnerschaft“ wie wir…
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