Hallo, ich wohne in einem Reihenhaus und habe Hrizung inklusive Warmwasserbereitung Baujahr 1989. 1) Muss Ich diese nach dem neuen Heizungsgesetz austauschen oder nicht ? 2) Reicht es dann den Auftrag diese Jahr zu erteilen bzw zu bellen und nächstes Jahr einbauen zu lassen falls ein neues Gerät nicht lieferbar ist?
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