Hallo Thomas,
erst einmal Danke für das nette Kompliment! 🙂
Die Rücklauftemperatur dient als Indikator für die Wärmepumpe, ob eine Wärmeabnahme erfolgt oder nicht. Wenn die Pumpe nachts nicht laufen würde, würde die Wärmepumpe also nicht merken, ob Wärme abgenommen wird. In diesem Fall könnte es passieren, dass eine Unterversorgung mit Wärme entsteht. Die Anlage bietet zwar die Möglichkeit, so betrieben zu werden, jedoch wird zum Frostschutz die Pumpe trotzdem laufen, da Folgendes gilt:
Sollte, auf welchem Weg auch immer, der Frostschutz umgangen werden, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
Des Weiteren ist auch bei evtl. daraus entstehenden Wasserschäden kein Versicherungsschutz gegeben.
Beste Grüße °jo
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