Hallo Lutz, ja meiner ist von 1991, ich musste letztes Jahr 2 Heizstäbe ersetzten und dieses Jahr die Steuerung. Das Problem ist das Gas-Brenner die älter sind als 30 Jahre doch gewechselt werden müssen? Ist das nicht so? Deshalb bin ich mir am überlegen für 15.000,-€ inkl. Einbau: BOSCH Gas - Brennwerttherme 30 kW mit witterungsgeführter Regelung einzubauen. An der Heizungsanlage wird der hydraulische Abgleich nach anerkannten technischen Regeln durchgeführt. Mit JUDO Profi-Befüllset mit Heizungswasser für 600,00 EUR Info von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Anwendungsbereich der 65-Prozent-EE-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen: Die Vorgabe muss möglichst ab dem 1. Januar 2024 bei jedem Einbau eines neuen Wärmeerzeugers sowohl im Neubau als auch im Bestand erfüllt werden. Sie gilt damit sowohl für Wohn- wie auch für Nichtwohngebäude, sofern diese beheizt werden. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Einbau bzw. der Austausch planmäßig oder außerplanmäßig erfolgt. Bei Wärmeerzeugern, die sowohl Warmwasser als auch Heizwärme erzeugen, bezieht sich die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auf das Gesamtsystem. Bei Systemen, in denen Warmwasser und Heizung getrennt voneinander laufen, bezieht sich die Pflicht nur auf das System, das ersetzt und neu eingebaut wird. ( www.bmwk.de ) Aus diesem Grund noch dieses Jahr wechseln oder was meinst dazu? Gruss Thorsten
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