Ich habe auch diesen Kessel (incl. AT-Sensor) und weiß, dass er bleiben darf. Das angehängte Dokument Viessmann Heizkessel älter 30Jahre.pdf geht auf Deine Frage ein. Wie Franky es schreibt: Voraussetzung für eine Ausnahme Deines Niedertemperaturkessels von der Austauschpflicht ist, dass die Anlage witterungsgeführt sein muss, d.h. über einen Außentemperatursensor verfügt, der bei der Regelung berücksichtigt wird.
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