Hallo Andreas, das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sieht vor, dass alle Heizungen nach 30 Jahren Betriebszeit erneuert werden müssen. Ausgenommen von dieser Austauschpflicht sind Heizungsanlagen, die Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik nutzen. In dem von uns bewohnten Wohnhaus (Einfamilienhaus) ist eine Ölheizung VIESSMANN Vitola Comferral eingebaut, Baujahr 1996. Typenschild ist beigefügt: Ich möchte gern wissen, ob es sich bei dieser Heizung um eine Niedertemperaturheizung handelt, die dann ja von der Austauschpflicht nach GEG ausgenommen ist. Danke im Voraus für Eure fachliche Expertise!
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