in einem Mehrfamilienhaus mit rund 350 qm Wohnfläche und 900 cbm Heizfläche betriebe ich 2 Gaskessel. a.) 725 078 41 0620 b.) 725 078 01 0303 beide Geräte sind von 1990. Handelt es sich hierbei um Standardgeräte (Konstanttemperatur) oder bereits Niedertemperaturanlagen, die nicht unter die aktuelle gesetztliche Austauschpflicht..."älter als 30 Jahre" fallen? Dass ggf. über einen Heizungstausch (altersbedingt) nachgedacht werden muss, eine Zusammenlegung der Anlagen mehr als sinnvoll erscheint ( Kosten allein von 2 Gasuhren) zu einem Gerät, sicherlich kein Thema. Bei Niedertemperaturanlagen besteht zumindest kein Handlungsbedarf von heute auf morgen. Danke.
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