Hallo witoja1, das Finanzamtes wird nicht einfach behaupten, dass der gewerbliche Anteil weniger als 10% ist, sondern das ergibt sich, wie Du bereits geschrieben hast, aus den Zahlen (Stromerzeugung - Eigenverbrauch) die Du (einen Steuerberater wirst Du ja nicht haben) dem Finanzamt vorgelegt hast. Hier wurde das Thema "Finanzamt, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer" behandelt. Gruß Loule
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