Hallo Viessmann Team, Ich bin Eigentümer eines Mietobjektes, indem ein Viesmann Atola HO AV-28 betrieben wird. Herstelljahr des Kessels: 1988 Herstell-Nr. 730307311615 Leistungsbereich: 28-25 kW Wärmebelastungsbereich: 31,1-27,8 kW Ich wurde von meinem Schornsteinfeger gem. § 97 Abs. 1 und 4 und § 72 Abs. 1 GEG zur Außerbetiebnahme des Kesseln aufgefordert, ohne genaue Angabe weshalb ich den Kessel außer Betrieb nehmen soll. Da ich und die Wartungsfirma der Heizungsanlage davon ausgehen, dass es sich um einen Niedertemperaturkessel handelt, stellt sich mir die Frage, ob dieser Kessel überhaupt vom Austausch gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) betroffen ist. Zu diesem Thema hätte ich gerne Ihren fachmännischen Rat. Vielen Dank. Gruß Roland Bosch
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