Hallo in die Runde, wir haben ein Haus gekauft mit einer Ölheizung Viessmann Vitola-biferral-e Baujahr 1986. Die Heizung hat eine Regelung Tetramatik KRH. Theoretisch wären wir zum Austausch innerhalb von 2 Jahren nach Kauf des Hauses verpflichtet. Allerdings gibt es ja Ausnahmeregelungen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass KEINE Austauschpflicht gemäß § 72 GEG besteht, da es sich um einen Niedertemperaturkessel handelt? HerzlichenDank im Voraus für eine Beantwortung meiner Frage, Matthias Otto.
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