Hallo Jannik, leider ist mein Problem nach wie vor nicht gelöst. Dem Schornsteinfeger habe den obigen Ausdruck gezeigt und er hat mir bestätigt, dass er das Abgabssystem zulassen würde, wenn er eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung von Viessman vorliegen hätte. Leider ist das nicht der Fall. Er hat mir seine Bedenken mit den bei der Kondensbildung entstehenden Aluminatauswaschungen im Kondenswasser erklärt, welche bei Rückfluss in die Therme zur Zerstörung führen könnten. Grundsätzlich verstehe ich seine Bedenken, da er bei der Zulassung einer nicht fachgerecht ausgeführten Installation in Regress genommen werden könnte. Ich befinde mich jetzt leider in der Zwickmühle, da einerseits das Bussgeld seitens des Schornsteinfegers bevorsteht und auf der anderen Seite der Viessmannpartner-Fachbetrieb, welcher die Anlage eingebaut hat, meinen Auftrag zur Installation eines neuen Abgassystems einfach ignoriert und somit nicht ausführt. Ich kann es leider nicht selber machen, dazu fehlt mir die Fachkompetenz. Ich denke, das dürfte eigentlich auch nicht im Sinne von Viessmann sein, dass ihr einen Parnterbetrieb habt, der die übernommenen Aufträge nicht ordnungsgemäß bzw. fachgerecht ausführt. Das fällt ja irgendwie auch auf Viessmann zurück. Nun zu meiner Bitte bzw. Anfrage: Könnt ihr mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Schornsteinfeger ausstellen? Oder könnt ihr auf den Partnerbetrieb in irgendeiner Weise Einfluss nehmen, dass er meinen Auftrag endlich annimmt und beendet. Ich möchte die Sache jetzt einfach auch irgendwann einmal erledigt haben, schließlich ist die Gastherme nun schon knapp 1,5 Jahre eingebaut.
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