Hallo zusammen,
wir haben ein älteres Haus erworben. Das Haus wird einer Ölheizung beheizt (Duo-parola et, 1973). Wir wollen die Heizung austauschen, aber würden den Austausch gerne von der BAFA fördern lassen. Als Ausschlusskriterium für eine Förderung wird dort die Austauschpflicht nach EnEV §10 genannt. Da unsere Heizung älter als 30 Jahre, wäre ja bereits ein Kriterium erfüllt. Auch gemäß der Viessmann Übersicht "Übersicht Wärmeerzeuger älter 30 Jahre" besteht für die Duo-parola et eigentlich eine Austauschpflicht.
Die Duo-parola et verfügt jedoch auch über einen Außentemperaturfühler, welcher an einer Dekamatik-HK1 angeschlossen ist. Fällt die Heizung trotz Witterungsführung unter die Austauschpflicht?
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