Hallo,
ich stelle mir die Frage, ob meine vorhandene Viessmann Heizung unter die Austauschpflicht nach § 10 EnEV fällt.
Es handelt sich um eine Viessmann Atola BJ 1989 und besitzt einen Außentemperaturfühler (was wahrscheinlich das entscheidende Kriterium ist).
Es wäre schön, wenn mir von Viessmann jemand bestätigen könnte, ob die Anlage als Niedertemperaturheizung gilt oder nicht.
Vielen Dank und beste Grüße
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