Hallo,
ich habe in meinem EFH Bj. 1980 im Juli 2019 eine neue Gasheizung mit Vitodens 300-W B3HB Uml. 19kW einbauen lassen. Nach Inbetriebnahme bleiben nun leider einige Heizkörper im 1. OG. kalt, während andere Heizkörper warm werden im UG und EG. Ich habe gelesen, dass da ein hydraulischer Abgleich Abhilfe leisten kann. Meine Frage: ist der Heizungsinstallateur bei Inbetriebnahme der Heizung verpflichtet einen hydraulischen Abgleich vorzunehmen? Gibt es da gesetzliche Grundlagen?
Bei meiner alten Anlage (Elektro) hatten wir in den 40 Jahren das Problem nicht mit den kalten Heizkörpern. Deswegen muss ich davon ausgehen, dass es mit einer neuen Anlage Bj. 2019 auch funktionieren muss. Es darf ja nicht sein, dass ich 25.000 EUR ausgebe und dann friere! In den Prospekten der Fa. Viessmann lese ich überall wie professionell und energiesparend die Anlagen alle sind. Ich will aber nicht, dass unnötig Energie verschwendet wird indem die Vorlauftemperatur, Druck usw. einfach mal hochgesetzt wird - ohne dass vorher nachgedacht wird.
Vielen Dank für die Antwort.
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