Hallo,
ich hätte mal eine Frage zum Wechsel eines Viessmann-Heizkessels (Baujahr 1989) aufgrund der aktuellen Gesetzeslage (EnEV, Stand 28.10.2015, §10).
Bei meinem Heizkessel handelt es sich um einen Vitola uniferral mit Trimatik-Witterungssteuerung (Trimatic 7410 068-H).
Hier zunächst die erste Frage, da ich aufgrund der Aussagen meines Kaminkehrers etwas verunsichert bin:
Unterliegt dieser Heizkessel der Umtauschpflicht oder läuft er aufgrund der Witterungsführung unter der Ausnahmeregelung zu § 10 EnEV?
Die 2. Frage, die sich mir stellt, ergab sich aus unseren Internetrecherchen die oben beschriebene Problematik betreffend:
Bei unserer Suche haben wir tatsächlich nie nähere Ausführungen zum Heizkessel Vitola uniferral gefunden sondern immer nur zum Heizkessel Vitola uniferral e bzw. Heizkessel Vitola uniferral et.
Diese Erweiterung "-e" bzw. "-et", die in sämtlichen im Internet zu findenden Beschreibungen/Schilderungen/Foren etc. auftaucht, welche Bedeutung hat diese Erweiterung und worin unterscheidet sich dann mein Heizkessel Vitola uniferral von den Heizkesseln Vitola unferral e bzw. Vitola uniferral et.
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
Grüße
Heike
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