Nach meinem Kenntnisstand gilt die Öko Desingrichtlinie für die Hersteller nur für Inverkehrbringen solcher Anlagen. Aber die Heizung ist ja schon so zusagen im Verkehr… Und selbst wenn… wer kontrolliert es und wohin geht die Meldung bei Nichteinhaltung? Dass die Neuinstallation eine neue Abnahme vom bBSF erforderlich macht, ist klar.
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