In den einzelnen Wohnungen sind Wärmemengenzähler vorhanden. Die alljährlichen Verbrauchsabrechnungen erfolgen anschließend über den Abrechnungsdienstleister ISTA.
Bislang erschienen in der ISTA Abrechnung die angefallenen Brennstoffkosten, Kaminfeger und die Gebühren der(Verbrauchserfassung). Fernerhin die Wartungskosten für den Brennwertkessel in Höhe von 321,30 €.
Darüber hinaus sind im Jahr 2018 für das BHKW, zusätzlich nochmal 6426,00 € für Wartung angefallen. Allerdings sind diese Kosten nicht bei der ISTA mit aufgenommen worden. Sondern die Kostenaufteilung erfolgte darum über die Miteigentumsanteile von den einzelnen Wohnungen.
Wenngleich das Wartungskosten sind, die wenn ordnungsgemäß abgerechnet würde, nach der Heizkostenverordnung zu erfolgen hätte. Nun produziert aber das BHKW Wärme und Strom, sodass jetzt zu erklären ist, wie eine "Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von der BHKW-Anlage" zu errechnen ist. Und wie hoch wäre der Anteil der Stromerzeugung? Oder ist der Strom ein kostenneutrales Nebenprodukt?
Von daher wäre ich ihnen sehr dankbar, darüber nähere Informationen zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Engstenberg
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